dauerhafte Haarentfernung epimedic

Fachinstitut für schonende,

effektive und dauerhafte Haarentfernung in Köln

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Epimedic
Institut für dauerhafte Haarentfernung in Köln
Obenmarspforten 13-15
50667 Köln

Telefon 02 21 / 27 12 100
Fax 02 21 / 27 12 101
E-Mail: info@epimedic.de
www.epimedic.de


Öffnungszeiten

Montag 10:00-18:30 Uhr Dienstag-Freitag 10:00-20:00 Uhr Samstag 11:00-16:30 Uhr

Persönliche Beratungen und Behandlungen finden nach Wunsch auch Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten


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Wichtige Informationen

Wann ist von einer Behandlung mit der IPL-Technik abzuraten?

Grundsätzlich ist die IPL Technik eine unschädliche und gewebeschonende Behandlungsmethode. Dennoch raten wir unseren Patienten/ Kunden bei folgenden Indikationen von einer Behandlung ab oder empfehlen weitere Tests, bzw. eine Verschiebung der Behandlung:

  • Bei Einnahme von Lichtsensibilisierende Medikamente (wie beispielsweise Antibiotika) ist eine Durchführung der Behandlung nicht möglich, und sollte verschoben werden.
  • Kunden/ Patienten mit einer Neigung zur Sonnenallergie würden wir ebenfalls von einer Behandlung abraten.
  • Schwangere sollten grundsätzlich bis 2-3 Monate mit dem Behandlungsbeginn warten, auch wenn der Embryo durch das eingesetzte Pulslicht nicht gefährdet werden kann. (mehr Infos – siehe Schwangerschaft).
  • Patienten/ Kunden mit Pigmentstörungen, Neurodermitis, Schuppenflechte, Blutungsneigung, Hautkrebs, Herzschrittmachern, Epilepsie, Infektionskrankheiten, erhöhtem Blutzuckerspiegel (Diabetes) sollten nicht oder lediglich nach umfangreichen Tests und Begutachtung eines Arztes behandelt werden.

Des Weiteren sollten Wunden, Ekzeme, Hautentzündungen, dunkle Muttermale, Tätowierungen (Tattoos) und Implantate nicht in das Behandlungsfeld einbezogen werden.

Ist eine dauerhafte Haarentfernung während der Schwangerschaft möglich?

Während der Schwangerschaft führen wir in unserem Institut keine Behandlungen mit der IPL-Technik durch. Obgleich keine Hinweise und für eine Gefährdung des Embryos oder Risiken durch das eingesetzte Licht bekannt sind, jedoch aus Gründen der Vorsicht sehen wir während dieser Zeit von Behandlungen ab.
Wir empfehlen unseren schwangeren Patientinnen bis nach der Niederkunft, besser noch  bis 2-3 Monate nach der Geburt, mit dem Behandlungsbeginn zu warten.  In dieser Zeit hat sich das Haarwachstum wieder synchronisiert, so dass eine große Anzahl Haare sichtbar ist und somit die Behandlung effektiver ist. Während der Schwangerschaft führen wir keine Behandlungen durch. Es sind zwar keine Hinweise bekannt, dass der Fötus durch das helle Licht gestört wird, aber aus Gründen der Vorsicht sehen wir während dieser Zeit von Behandlungen ab.

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten für eine dauerhafte Haarentfernung?

Grundsätzlich werden die Kosten für kosmetische Verfahren nicht von der Krankenkasse übernommen. Es ist jedoch bekannt, dass in speziellen Fällen die Krankenkassen auch diesbezügliche Leistung bis zu einem gewissen Umfang übernimm. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um hierzu schlüssige Informationen zu erhalten.

Wie behandelt man Körperregionen mit Muttermalen?

Bei einer IPL-Behandlung sollten die Muttermale am besten immer ausgespart oder gut abgedeckt werden, um eine theoretisch mögliche bösartige Entartung auszuschließen.





*Der Gutschein ist ausschließlich für Neukunden gültig, die sich das erste Mal in unserem Institut für dauerhafte Haarentfernung einer Behandlung unterziehen. Der Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und kann weder addiert noch bar ausgezahlt werden.


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